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Emissionsprüfungen für Polyurethanschäume: Die richtige Angabe von Produktions- und Einschweißdatum bei einer Ausreagierungszeit von 1-2 Tagen

imat-uve 30.11.2023 Lesezeit: ca. < 1 Minuten

Schaumhersteller aufgepasst: Welches Produktions- und Einschweißdatum soll bei Emissionsprüfungen zur Dokumentation angegeben werden, wenn Polyurethanschäume erst noch 1-2 Tage ausreagieren müssen?

  • Zur Vorqualifizierung oder Erstbemusterung eines Werkstoffs fordern Fahrzeughersteller den Nachweis zahlreicher Werkstoffkenndaten ein. Insbesondere für die Prüfung der Werkstoffemissionen gelten hier strengen Anforderungen an die Historie der Probenstücke von der Produktion bis zur Prüfung. Unter anderem soll das genaue Herstellungsdatum Teil der Probendokumentation sein. Wenn sich dieser Herstellungsprozess nun aber über mehr als nur einen Tag erstreckt, welches Datum ist dann damit gemeint?
  • Gemäß ISO 12219-8 (Innenraumluft von Straßenfahrzeugen - Teil 8: Handhabung und Verpacken von Materialien und Komponenten für Emissionsprüfungen / 2018-10) wird der Fertigungszyklus unter Einbezug von Trocknung des Produktes definiert (Absatz 3.5). Dies in Betracht gezogen, kann das Produktions- und Einschweißdatum sinngemäß vergleichbar als der Tag verstanden werden, an dem das Produkt vollständig ausreagiert hat und verpackt werden kann.
  • Aber Achtung! Nicht alle OEM beziehen sich in Ihren Anforderungen an die Probendokumentation explizit auf die ISO 12219-8. Insofern wird empfohlen einen ergänzenden Hinweis zum Verlauf des Fertigungszyklus zu geben.

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